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Corona-Regelungen in BW aufgehoben
Mit der ab 31.01.2023 gültigen CoronaVO hebt Baden-Württemberg nun alle Corona-Auflagen auf, die sich im Zuständigkeitsbereich des Landes befinden:
- Beschäftigte in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen müssen keine Masken mehr tragen
Die Corona-Regeln des Bundes sind noch bis zum 7. April gültig.
- Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
- Maskenpflicht für Patienten und Besucher von Arztpraxen
- Testpflichten in Kliniken und Pflege- sowie Altenheimen
Aktuelle Infos vom Land Baden-Württemberg: